Infos für die Einschulungsfeier

Liebe Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte des zukünftigen 5. Jahrgangs,

alle teilnehmenden Personen an der Einschulungsfeier dürfen das Schulgebäude nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einen Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV) betreten. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.

Soweit erforderlich, erfolgt eine Ausgabe der Laienselbsttests ab Freitag, d. 27.08. in der Zeit von 8.00-13.00 Uhr im Sekretariat sowie 45 Minuten vor Beginn der jeweiligen Einschulungsfeier vor dem Haupteingang.

Die Tests werden nur für die neuen Schülerinnen und Schüler ausgegeben, nicht für die Begleitpersonen!

Gruß,

J. Rabba